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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ab dem 1.12.2021 gilt die Warnstufe 2 in der Region Hannover. Für die Nutzung der städtischen Sportanlagen gilt daher ab Morgen, 01.12.2021, folgendes:
 
Jede Person, die eine  Sporthalle nutzen will, muss beim Betreten entweder einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis und daneben jeweils zusätzlich einen Nachweis über eine negative Testung vorlegen, dabei reicht ein Selbsttest nicht aus. Zudem muss eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus getragen werden. Für den Sportbetrieb darf die Maske abgesetzt werden.
 
Jede Person die eine Sportanlage unter freiem Himmel nutzen möchte , hat beim Betreten entweder einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen. Sollte die Nutzung von Duschen oder Umkleiden im Innenbereich vorgesehen sein, muss auch ein negativer Testnachweis erbracht werden.
 
Diese Regelungen gelten nicht für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, müssen allerdings den Nachweis eines negativen Tests führen.
 
Ich bitte darum, dass die Vereine in Eigenzuständigkeit sicherstellen, dass die vorgenannten Regelungen eingehalten werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
Eckhard Otto
Stadt Lehrte
Fachdienst Schule, Sport und Kultur
Burgdorfer Str. 10 A (Eingang über Parkstr.)
31275 Lehrte